Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

. (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Errichtung eines Wiener Gesundheitsfonds (Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2013), LGBl. für Wien Nr. 42/2013, außer Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis und , , 8 und 10, , 3, 6 und 7, , und 8, , Schlussteil, , und 4, , , , , , sowie und 3 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 6/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Das Inhaltverzeichnis, , , Einleitungssatz, Abs. 1 Z 1, 2, 6 bis 11, Abs. 2 und Abs. 8, , Abs. 3a, Abs. 4 Z 2 lit d und Abs. 6, , Abs. 2 und Abs. 8, , Abs. 2 Z 7 bis 12, , Abs. 4 und Abs. 5, und Abs. 4, , Abs. 2 Z 1 und 2, und Abs. 2, samt Überschrift, samt Überschrift, samt Überschrift und , in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 30/2025 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft; gleichzeitig tritt samt Überschrift außer Kraft.