c) Zum Naturschutz
. Die in naturschutzrechtlichen Vorschriften enthaltenen Beschränkungen der Fischerei werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
c) Zum Naturschutz
. Die in naturschutzrechtlichen Vorschriften enthaltenen Beschränkungen der Fischerei werden durch dieses Gesetz nicht berührt.