. Die Bestimmungen des , Abs. 3 und 4, können in allen Fällen angewendet werden, in denen der Stadt bei der Verwaltung der Pachtreviere Kosten erwachsen, die aus Einnahmen dieser Verwaltung nicht gedeckt sind.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bestimmungen des , Abs. 3 und 4, können in allen Fällen angewendet werden, in denen der Stadt bei der Verwaltung der Pachtreviere Kosten erwachsen, die aus Einnahmen dieser Verwaltung nicht gedeckt sind.