Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Aus den Fischwässern, die nicht als Eigenreviere anerkannt werden oder die diese Eigenschaft verloren haben, sind Pachtreviere derart zu bilden, daß jedes Revier den Erfordernissen des , Abs. 2, tunlichst entspricht.