Inkrafttreten
. (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
(2) entfällt; LGBl. Nr. 12/2012 vom 17.2.2012
(3) Die Bestimmungen des , 4 und 5 treten vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
(4) Im tritt ab 1. November 2001 an die Stelle der Zahl 142 die Zahl 120.
