III. ABSCHNITT: STRAFBESTIMMUNGEN UND WIRKSAMKEITSBEGINN.
Strafbestimmungen.
. Übertretungen dieser Verordnung werden nach des Wiener Feuerwehrgesetzes geahndet.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
III. ABSCHNITT: STRAFBESTIMMUNGEN UND WIRKSAMKEITSBEGINN.
Strafbestimmungen.
. Übertretungen dieser Verordnung werden nach des Wiener Feuerwehrgesetzes geahndet.