Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. ABSCHNITT: FREIWILLIGE FEUERWEHREN.

Bezeichnung.

. Die Freiwilligen Feuerwehren (in der Folge kurz: Wehren) haben die Be­zeichnung "Freiwillige Feuerwehr Wien -" unter Beifügung der näheren Orts­bezeichnung zu führen.