Zulässige Materialien
. Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenem, unbehandeltem Holz beschickt werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulässige Materialien
. Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenem, unbehandeltem Holz beschickt werden.