5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Ausnahmen
. Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (z. B. Kundenbetreuung bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die und 5 nicht anzuwenden.
