Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Ausnahmen

. Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (z. B. Kundenbetreuung bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die und 5 nicht anzuwenden.