Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anrechnung

.  Die im Anrechnungsbetrag berücksichtigten vollen Kalendermonate gelten als Beitragsmonate der Pflichtversicherung im Sinne der vom Pensionsversicherungsträger anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.