. und 3, , bis 5, 8 und 9, und 62g gelten für Zeiten nach dem 31. Dezember 1997, bis Abs. 1b, , 7 und 10 und für Zeiten nach dem 30. Juni 1998.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. und 3, , bis 5, 8 und 9, und 62g gelten für Zeiten nach dem 31. Dezember 1997, bis Abs. 1b, , 7 und 10 und für Zeiten nach dem 30. Juni 1998.