Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. ABSCHNITT

Abgrenzung und Begriffsbestimmung bestimmter Gebiete oder Örtlichkeiten

Prater und Vorprater

. außer Kraft; LGBl. Nr. 41/2007 vom 23.11.2007