Teil IV
Aus dem Krieg herrührende Ansprüche
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Reparationen
Von Österreich werden keine Reparationen verlangt, die sich aus dem Bestehen eines Kriegszustandes in Europa nach dem 1. September 1939 ergeben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Teil IV
Aus dem Krieg herrührende Ansprüche
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Reparationen
Von Österreich werden keine Reparationen verlangt, die sich aus dem Bestehen eines Kriegszustandes in Europa nach dem 1. September 1939 ergeben.