. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 14. Tage nach seiner Verlautbarung in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Justiz betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 14. Tage nach seiner Verlautbarung in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Justiz betraut.