Wurden im Wege der Wiederbesiedlung zwischen den Parteien Vereinbarungen abgeschlossen, die eine Pachtung oder Nutznießung von Grundstücken zum Gegenstand haben, so sind die Verkehrsbeschränkungen der und 3 sinngemäß anzuwenden.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Wurden im Wege der Wiederbesiedlung zwischen den Parteien Vereinbarungen abgeschlossen, die eine Pachtung oder Nutznießung von Grundstücken zum Gegenstand haben, so sind die Verkehrsbeschränkungen der und 3 sinngemäß anzuwenden.