In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmung
. (1) Das Gesetz tritt, mit Ausnahme des , an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG), LGBl. Nr. 31/2003, in der geltenden Fassung, außer Kraft.
(2) tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
