Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für die Überprüfung von Klimaanlagen gemäß § 30 WHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif B Post 1 bis 8 genannte Entgelt verrechnet werden.