Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beurteilung der Ergänzungsprüfung

. Bei der Beurteilung der Leistungen der Anerkennungswerberin im Rahmen der Ergänzungsprüfung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:

1. „mit Erfolg bestanden“,

2. „nicht bestanden“.