Beurteilung der Ergänzungsprüfung
. Bei der Beurteilung der Leistungen der Anerkennungswerberin im Rahmen der Ergänzungsprüfung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:
1. „mit Erfolg bestanden“,
2. „nicht bestanden“.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Beurteilung der Ergänzungsprüfung
. Bei der Beurteilung der Leistungen der Anerkennungswerberin im Rahmen der Ergänzungsprüfung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:
1. „mit Erfolg bestanden“,
2. „nicht bestanden“.