3. ABSCHNITT
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
3. ABSCHNITT
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.