Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behördliche Aufsicht

. Einrichtungen, die Heimhilfe oder Aus- und Fortbildung für Heimhelferinnen und Heimhelfer durchführen, unterliegen der behördlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörde ist der Magistrat.