Räumliche und sachliche Ausstattung
. Jede Ausbildungseinrichtung hat eine ausreichende Anzahl an Unterrichtsräumen mit der für die Ausbildung erforderlichen technischen und fachspezifischen Ausstattung, sodass die Erreichung der Ausbildungsziele gewährleistet ist und eine entsprechende Anzahl an Sozialräumen aufzuweisen.
