Übergangsbestimmung
. Die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnenen Ausbildungen können nach der vor diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
. Die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnenen Ausbildungen können nach der vor diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage fortgesetzt und abgeschlossen werden.