Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 4

Bezeichnung, Adresse und Rechtsträger der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG

Frau / Herr

geboren am

in

hat die gemäß Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom ,

Zahl: vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß dem Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz, LGBl. für Wien Nr. 4/2008 idgF, und dem Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz, LGBl. für Wien Nr. 8/2008 idgF, in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz, LGBl. für Wien Nr. 20/2008 idgF,

Nicht1) bestanden

und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Sachgebiet / Unterrichtsfach

Beurteilung 2

Wh. 3

Wh. 4

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Nicht Zutreffendes streichen

2 „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ gemäß – Zutreffendes einfügen

3 Erste Wiederholungsprüfung gemäß – Bei Zutreffen ankreuzen

4 Zweite Wiederholungsprüfung gemäß – Bei Zutreffen ankreuzen

..............................., am .............................

Der / Die Vorsitzende: Der / Die Leiter/in

der Ausbildung:

Rundsiegel der

Ausbildungseinrichtung