Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 3

Bezeichnung, Adresse und Rechtsträger der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

BESTÄTIGUNG ÜBER DEN

ANPASSUNGSLEHRGANG

Frau / Herr

geboren am in

hat den mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom ,

Zahl: vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß dem Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz, LGBl. für Wien Nr. 4/2008 idgF, und dem Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz, LGBl. für Wien Nr. 8/2008 idgF, in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz, LGBl. für Wien Nr. 20/2008 idgF,

mit – ohne1) Erfolg

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Fachbereich / Sachgebiet / Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung 2

Wh. 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Nicht Zutreffendes streichen

2 „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ gemäß – Zutreffendes einfügen

3 Wiederholung gemäß – Bei Zutreffen ankreuzen

..............................., am .............................

Der / Die Leiter/in der Ausbildung:

Rundsiegel der

Ausbildungseinrichtung