Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Ziel

. Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- oder Ausbau der auf Grund der INSPIRE-Richtlinie erforderlichen Geodateninfrastruktur des Landes und der Gemeinde Wien für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.