8. Teil
Behörden und Verfahren
Behörden
. Die Behördenzuständigkeit bestimmt sich nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Teil
Behörden und Verfahren
Behörden
. Die Behördenzuständigkeit bestimmt sich nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien.