Bemessung der Ausgleichsabgabe
. Die Ausgleichsabgabe wird mit gesondertem Bescheid bemessen. Die Erhebung einer Beschwerde nach hindert nicht die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Bemessung der Ausgleichsabgabe
. Die Ausgleichsabgabe wird mit gesondertem Bescheid bemessen. Die Erhebung einer Beschwerde nach hindert nicht die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe.