Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betanken von Kraftfahrzeugen

. Während des Abfüllens von Kraftstoffen bei der Zapfsäule müssen der Motor und die Fremdheizung des zu betankenden Kraftfahrzeuges abgestellt sein. Auf dieses Verbot muss durch deutlich sichtbare und dauerhafte Anschläge hingewiesen werden.