3. Abschnitt
Betriebsbestimmungen
Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
. Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür zu sorgen, dass die Tankstelle entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes betrieben und instand gehalten wird.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Betriebsbestimmungen
Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
. Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür zu sorgen, dass die Tankstelle entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes betrieben und instand gehalten wird.