Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Betriebsbestimmungen

Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin

. Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür zu sorgen, dass die Tankstelle entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes betrieben und instand gehalten wird.