Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen

Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme

. Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.