2. Abschnitt
Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen
Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme
. Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.
