Zulässigkeit des Betriebes
. Wird eine Anzeige gemäß unter Anschluss des Gutachtens über die Abnahmeprüfung erstattet, so ist der Betrieb der neu errichteten oder wesentlich geänderten kraftbetriebenen Parkeinrichtung zulässig.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulässigkeit des Betriebes
. Wird eine Anzeige gemäß unter Anschluss des Gutachtens über die Abnahmeprüfung erstattet, so ist der Betrieb der neu errichteten oder wesentlich geänderten kraftbetriebenen Parkeinrichtung zulässig.