Anzeigepflicht
Die Gemeinde hat die ihr zur Kenntnis gelangenden begründeten Verdachtsfälle betreffend das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals ohne Bewilligung unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anzeigepflicht
Die Gemeinde hat die ihr zur Kenntnis gelangenden begründeten Verdachtsfälle betreffend das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals ohne Bewilligung unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.