Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzeigepflicht

Die Gemeinde hat die ihr zur Kenntnis gelangenden begründeten Verdachtsfälle betreffend das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals ohne Bewilligung unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.