Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Abgabe

Die Abgabe für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals beträgt für jedes einzelne Wettterminal 700 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem das Wettterminal betrieben oder aufgestellt wird. Die Abgabe für das Aufstellen oder den Betrieb von Glücksspielgeräten beträgt für jedes einzelne Glücksspielgerät 1.000 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem das Glücksspielgerät aufgestellt oder betrieben wird.