Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) , , , 4 und 5, , , die Überschrift zu sowie die Bezeichnung des in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.