Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen von Informationsverpflichtungen auf Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß anhand des Standardkostenmodells.

(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß .