Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertiefende Abschätzung

. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.