Finanzielle Auswirkungen
. Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sind gemäß § 17 Abs. 4 Z 3 BHG 2013 auf Grund der WFA-FinAV abzuschätzen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Finanzielle Auswirkungen
. Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sind gemäß § 17 Abs. 4 Z 3 BHG 2013 auf Grund der WFA-FinAV abzuschätzen.