2. Abschnitt
Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen
. Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen und umfasst die Prüfung (), Berechnung ( und ) und Ergebnisdarstellung ( und ).
