Informationspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben der Landesregierung unverzüglich jede rechtskräftige Bestrafung nach den und 48 mitzuteilen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Informationspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben der Landesregierung unverzüglich jede rechtskräftige Bestrafung nach den und 48 mitzuteilen.