Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbotene Wetten

Im Rahmen der Tätigkeit als Wettunternehmer dürfen folgende Wetten nicht angeboten, abgeschlossen oder vermittelt werden:

a) Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten auf das Endergebnis;

b) Wetten, die nach dem allgemeinen sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen;

c) Wetten, die auf die Tötung oder Verletzung von Tieren abzielen;

d) Wetten über Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits stattgefunden haben, wie voraufgezeichnete oder virtuelle Ereignisse;

e) Wetten mit Kindern und Jugendlichen als Wettkunden; im Zweifel ist das Alter der Wettkunden durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises festzustellen.