Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 46/2017

(1) Für eine bei Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Wettengesetzes, LGBl.Nr. 46/2017, rechtmäßig betriebene Betriebsstätte gilt im Falle eines vor Ablauf der Befristung gestellten Antrages auf neuerliche Bewilligung nicht die Abstandsregelung des in der Fassung LGBl.Nr. 46/2017, sondern jene des in der Fassung vor LGBl.Nr. 46/2017. Dies gilt nicht, wenn die Betriebsstätte mit einem zusätzlichen Wettterminal betrieben werden soll.

(2)  in der Fassung LGBl.Nr. 46/2017 gilt nicht für Wetttätigkeiten, die aufgrund einer vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilten Bewilligung ausgeübt werden.

(3)  in der Fassung LGBl.Nr. 46/2017 kommt auf vor Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits bewilligte Betriebsstätten drei Monate nach Inkrafttreten zur Anwendung.

*) Fassung LGBl.Nr. 46/2017