Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Vereinbarung gemäß über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, LGBl. Nr. 46/2013, tritt für die Länder Kärnten und Wien gemäß Art. 8 der genannten Vereinbarung am 1. September 2014 in Kraft.