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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 8/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, LGBl. Nr. 46/2013, tritt für die Länder Kärnten und Wien gemäß Art. 8 der genannten Vereinbarung am 1. September 2014 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.