Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundlage für den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen

Die Vertragsparteien kommen überein, die Geltungsdauer der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, nach Maßgabe der nachstehenden Artikel im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 zu verlängern und im genannten Zeitraum vollinhaltlich umzusetzen.