Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schutzzweck

Diese Verordnung dient folgenden Zielen:

1. der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage angeführten, auf Grund der Vogelschutz-Richtlinie geschützten Vogelarten und regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sowie deren Lebensräume als Brut- Rast- und Überwinterungsgebiet;

2. der Erhaltung des Charakters der Landschaft als offene Feuchtgebietslandschaft;

3. der Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Hochmoorflächen als Lebensraum für spezifische Pflanzen- und Tierarten;

4. der Erhaltung geschützter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume.