Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Brenn- und Kraftstoffe dürfen in Feuerungsanlagen bzw. Blockheizkraftwerken nur verfeuert werden, wenn sie den Anforderungen des Umweltschutzes (§ 19 Abs. 1 WHKG 2015) und den in genannten technischen Anforderungen entsprechen.