Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungsvereinbarungs-Monitoring

. Das Leistungsvereinbarungs-Monitoring gemäß ist gemäß der in der Anlage 3 definierten Gliederung darzustellen. Die Darstellung der Vorhaben hat den Ampelstatus für das jeweilige Berichtsjahr zu umfassen. Nach dem zweiten Budgetjahr einer Leistungsvereinbarungsperiode hat das Leistungsvereinbarungs-Monitoring auch eine Prognose über die zu erwartenden Leistungsergebnisse bei den einzelnen Vorhaben und Zielen zu enthalten.