Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten

. (1) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt gleichzeitig die Verordnung der Wiener Landesregierung über Emissionsgrenzwerte (Emissionswertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 20/1973, außer Kraft.