In-Kraft-Treten
. (1) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt gleichzeitig die Verordnung der Wiener Landesregierung über Emissionsgrenzwerte (Emissionswertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 20/1973, außer Kraft.
