Zulässigkeit des Betriebes eines Aufzuges
. Wird eine Anzeige gemäß unter Anschluss des Gutachtens über die Abnahmeprüfung vollständig belegt erstattet, so ist der Betrieb des neu errichteten oder wesentlich geänderten Aufzuges zulässig.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulässigkeit des Betriebes eines Aufzuges
. Wird eine Anzeige gemäß unter Anschluss des Gutachtens über die Abnahmeprüfung vollständig belegt erstattet, so ist der Betrieb des neu errichteten oder wesentlich geänderten Aufzuges zulässig.