Rechtsanwendung
. Soweit dieses Bundesgesetz keine oder keine abweichenden Vorschriften enthält, ist auf die Gesellschaft das GmbHG anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsanwendung
. Soweit dieses Bundesgesetz keine oder keine abweichenden Vorschriften enthält, ist auf die Gesellschaft das GmbHG anzuwenden.